a) Der Beschwerdeführer beantragt eine Belagserneuerung entlang seines Grundstücks bzw. im ganzen Dorf sowie die Herabsetzung der Geschwindigkeit innerorts auf 30 km/h. Infraschall und Vibrationen, die beim Befahren der schadhaften Stelle des Strassenbelags durch den Schwerverkehr entstünden, könnten extrem ausfallen. In seinen Schlussbemerkungen bemängelt er, dass im Falle des Belagsflicks der "schwarze Peter" an die Gemeinde weitergereicht werde. Das Füllmaterial weise die falsche Körnung auf und entspreche nicht dem Standard. In Köniz seien eine überregionale Durchgangsstrasse verlegt, die Geschwindigkeit reduziert und verkehrsberuhigende Massnahmen gemacht