Im Fachbericht vom 3. Dezember 2013 stimmte der Fachausschuss Lärm den beantragten Erleichterungen zu mit den Auflagen, die gewährten Erleichterungen seien den betroffenen Grundeigentümern mit einem Rechtsmittel zu eröffnen und künftige Belagssanierungen seien mit der Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamts des Kantons Bern (TBA) abzusprechen. Mit Schreiben vom 15. Januar 2015 sandte der OIK II dem Beschwerdeführer den Verfügungsentwurf und gab RA Nr. 140/2015/73 2