Da im Sanierungsperimeter keine Lärmschutzwände erstellt werden können, wurden Erleichterungen für insgesamt 50 Gebäude beantragt, insbesondere auch für die Liegenschaft des Beschwerdeführers (Walkringen Grundbuchblatt Nr. Y.________). Im Fachbericht vom 3. Dezember 2013 stimmte der Fachausschuss Lärm den beantragten Erleichterungen zu mit den Auflagen, die gewährten Erleichterungen seien den betroffenen Grundeigentümern mit einem Rechtsmittel zu eröffnen und künftige Belagssanierungen seien mit der Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamts des Kantons Bern (TBA) abzusprechen.