__ beginnt. Da dies in der angegebenen Fahrtrichtung anders gar nicht möglich ist, lässt sich der Beginn der angeordneten Verkehrsbeschränkung eindeutig feststellen. Auch das Ende der angeordneten Verkehrsbeschränkung ("bis nach dem Weiler Furth") ist ausreichend umschrieben, wird damit doch klar, dass die Verkehrstafel zur Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit 60 km/h unmittelbar nach diesem Weiler angebracht werden soll. 5. Kosten 8