15Christoph J. Rohner, a.a.O., S. 197; VGE 23065 vom 31.3.2008 E. 2.4 (in BVR 2009 S. 180), VGE 22808/22809 vom 11.09.2007 E. 2.4. 6 Strassenabschnitts nur legitimiert, wenn glaubhaft erscheint, dass das Projekt für sie unter Würdigung der gesamten Umstände Beeinträchtigungen von einer gewissen Intensität zur Folge hat.16 c) Die Rechtsmittelbehörde hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die Beschwerdebefugnis gegeben ist. Die besondere, beachtenswerte Beziehungsnähe ist aber grundsätzlich von den Beschwerdeführenden selbst darzulegen und nachzuweisen.17