b) Nebst der Verlängerung der Höchstgeschwindigkeit 60 km/h beabsichtigt das TBA OIK II gemäss Stellungnahme vom 2. Juli 2015 zusätzlich, die Markierung anzupassen. Die heute bestehende Doppellinie soll aufgehoben werden und durch eine Sicherheitslinie ersetzt werden; diese soll zudem bis zur Zufahrt Liegenschaft Furth Y.________ verlängert werden.