1. Am 28. April 2015 erliess das TBA OIK II eine Verkehrsbeschränkungsverfügung mit folgendem Inhalt: "Kantonsstrasse Nr. 229 Grosshöchstetten - Walkringen - Gomerkinden, Verlängerung der bestehenden Höchstgeschwindigkeit 60 km/h beim Schützenhaus bis nach dem Weiler Furth." Dies begründete die Behörde mit dem Schutz der Bewohner und des Viehs beim Viehwechsel über die Kantonsstrasse. Das TBA OIK II liess die Verfügung vom 28. April 2015 im Amtsblatt des Kantons Bern und im Amtsanzeiger des Verwaltungskreises Bern - Mittelland publizieren. 2