b) Die Liegenschaft Y.________strasse 21 liegt in einer Zone mit Empfindlichkeitsstufe (ES) II. In dieser Zone gelten gemäss Anhang der LSV folgende Belastungswerte für den Strassenverkehrslärm: Ein IGW von 60 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts und ein Alarmwert von 70 dB(A) tags bzw. 65 dB(A) nachts. Für die der Kantonsstrasse zugewandte Fassade der Liegenschaft wurde für das Jahr 2031 eine Lärmbelastung im OG von 66 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts ermittelt. Im Erdgeschoss befinden sich keine der Kantonsstrasse zugewandten lärmempfindlichen Räume. Gemäss dieser Prognose wird der IGW im OG um 6 dB(A) am Tag und 5 dB(A) in der Nacht überschritten.