Mit Verfügung vom 24. April 2015 teilte der Oberingenieurkreis III des Tiefbauamts (OIK III) dem Beschwerdeführer mit, dass bei der Liegenschaft Y.________strasse 21 die Immissionsgrenzwerte (IGW) im Jahr 2031 im Bereich des 1. OG um 6 dB(A) am Tag und 5 dB(A) in der Nacht überschritten sein werden. Sämtliche zur Einhaltung des IGW denkbaren Lärmschutzmassnahmen seien eingehend geprüft worden. Massnahmen an der 2