e) Die ca. 24 m lange, 9.30 m breite und 6.30 m hohe Containerbaute bedarf unbestrittenermassen einer Baubewilligung. Sie fällt somit in den Anwendungsbereich des KEnG12 und der KEnV. Die Containerbaute muss demzufolge die Wärmeschutzanforderungen für Neubauten erfüllen. Wesentlich ist dabei, dass für Neubauten, verglichen mit Sanierungen von bestehenden Gebäuden, strengere Wärmeschutzanforderungen gelten (Art. 14 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 2 KEnV).