b) Das AUE hält in seiner Vernehmlassung vom 17. April 2015 fest, das Gebäudeprogramm fördere Sanierungen, jedoch keine Neubauten. Bei der Gewährung von Beiträgen sei daher entscheidend, ob ein neues Gebäude erstellt oder ein bereits bestehendes Gebäude saniert werde. Da am neuen Standort in Ursenbach keine Baute existierte, sei von einem Neubau auszugehen. Für die Errichtung der Containeranlage am neuen Standort sei eine Baubewilligung nötig und es müssten die Minimalanforderungen an die Energienutzung, die für Neubauten gelten, eingehalten werden. Die Einhaltung der