Um das Gebäudeprogramm schweizweit gleich zu handhaben, haben der Bund und die Kantone auf einer gemeinsamen Internetseite (www.dasgebaeudeprogramm.ch) die Gesuchsformulare für die einzelnen Kantone aufgeschaltet und darin auch die Förderbedingungen veröffentlicht. Die allgemeinen Beitragsbedingungen sind auf Seite sechs der Gesuchsformulare festgeschrieben. Die Beschwerdeführenden haben für das Gesuch dieses Gesuchsformular verwendet und mit der Unterschrift bestätigt, dass sie mit den allgemeinen Bedingungen einverstanden sind.6 3. Förderbedingungen