b) Gemäss der Programmvereinbarung zwischen dem BFE und der Energiedirektorenkonferenz vom 5. März 2010 ist das Programmziel auf der Grundlage des unter allen Kantonen harmonisierten Programms zur Förderung CO2-wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich (harmonisiertes Gebäudeprogramm) zu erreichen. Um das Gebäudeprogramm schweizweit gleich zu handhaben, haben der Bund und die Kantone auf einer gemeinsamen Internetseite (www.dasgebaeudeprogramm.ch) die Gesuchsformulare für die einzelnen Kantone aufgeschaltet und darin auch die Förderbedingungen veröffentlicht.