1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Angefochten ist eine Verfügung des AUE über ein Beitragsgesuch für einen Förderbeitrag aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Verfügungen des AUE über Staatsbeiträge können nach Art. 62 VRPG2 i.V.m. Art. 28 StBG3 bei der BVE angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage (Art. 67 VRPG).