4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 17. März 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Verfügung des AUE vom 19. Februar 2015 und die Gutheissung ihres Beitragsgesuchs. Sie kritisieren, es sei nicht korrekt, dass die Containeranlage als Neubau eingestuft worden sei.