c) In hochdeutscher Schriftsprache werden nur Bauwerke bezeichnet, die noch ihren ursprünglichen Zweck dienen, also z.B. Rathaus, Mühle und Kirche, sowie die Namenwörter Berg, Feld, Weg und Grat. Andere gehäuft auftretende Namenwörter werden wie die übrigen Flurnamen mundartlich notiert. Auch Präpositionen werden mundartlich geschrieben (Art. 6 Weisungen 2011; Ergänzungsbestimmungen 2013, ad 3.).