Die Weisungen des Bundes und des Kantons sind aufgrund der Feststellung entstanden, dass die bestehenden und traditionellen Schreibweisen von geografischen Namen häufig nicht der ortsüblichen Aussprache entsprechen. Die bestehende Schreibweise beruht teils auf schriftlichen Überlieferungen, die alte Formen oder bestimmte sprachliche Entwicklungsstufen wiedergeben, die nicht mehr der sprachlichen Realität entsprechen.9 Bei anderen Schreibweisen handelt es sich um Umdeutungen, die mit phonetisch ähnlichen Wörtern unverständlichen Namen einen Sinn geben sollen.10