Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz, Ausgabe August 2011 (Weisungen_dCH_2011, Weisungen 2011) 4 können abweichende Regeln aufstellen (Art. 3 Weisungen 2011). Der Kanton Bern hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ergänzende Bestimmungen erlassen, die den Besonderheiten der bernischen Mundart Rechnung tragen.7 Er hat ausserdem eine Nomenklaturkommission eingesetzt, die die geografischen Namen auf ihre Richtigkeit und die Übereinstimmung mit den Vollzugsregelungen überprüft (Art. 1 NKV8).