Wenn sämtliche Bedingungen und Auflagen eingehalten sind, werden die zugesicherten Förderbeiträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des Kantons auch ausbezahlt. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Gesuchstellenden gleichermassen. Von einem verstecken hinter Verordnungen und Paragrafen kann – entgegen der Meinung des Beschwerdeführers – keine Rede sein. 4. Fazit