f) Die Einwände des Beschwerdeführers vermögen an diesem Ergebnis nichts zu verändern. Der Beschwerdeführer reichte sein Gesuch offensichtlich zu spät ein. Die Voraussetzungen für die Zusicherung eines Förderbeitrags waren zu keinem Zeitpunkt erfüllt. Termindruck und Bauarbeiten über einen längeren Zeithorizont befreien 16 Vgl. www.neuenegg.ch unter der Rubrik Verwaltung / Aufgabenbereiche / Bauwesen / Energieberatung 8