d) Nach den Akten ist das Beitragsgesuch des Beschwerdeführers am 15. August 2014 beim AUE eingegangen.15 Vorliegend ist aktenkundig, dass der Beschwerdeführer mit den Arbeiten der Heizungssanierung bereits vor Einreichung des Beitragsgesuchs begann. Der Rechnung der Firma Y.________ vom 6. Oktober 2014 ist zu entnehmen, dass der Fernheizungsschlauch vom Bauernhaus zum Wohnstock bereits am 20. Mai 2014, d.h. rund drei Monate vor der Gesuchseingabe, verlegt wurde. Auch geht aus der Rechnung hervor, dass weitere wichtige Sanierungsarbeiten, wie namentlich der Heizanschluss im Wohnstock sowie die Isolation der Heizleitungen, zwischen dem 30. Juli und 4. August 2014 erfolgten.