Er macht geltend, die Hauptarbeiten und die Inbetriebnahme seien im September 2014 vorgenommen worden. Das Projekt erfülle damit die Bedingungen und bleibe förderwürdig, auch wenn sich die Bauarbeiten über einen längeren Zeithorizont erstreckt hätten und es aufgrund des Termindrucks nicht möglich war, erst nach der Beitragszusicherung mit dem Bau zu beginnen. Es sei immer einfach, sich hinter Verordnungen und Paragrafen zu verstecken und zeuge von fehlendem Willen des Kantons, zukunftsgerichtete Investitionen in Liegenschaften zu unterstützen.