Rechnung der Heizungs- und Sanitärfirma Y.________ vom 6. Oktober 2014 sowie ein undatiertes Foto der installierten Heizungsanlage ein. In der Folge teilte das AUE dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 18. November 2014 mit, aus den Abrechnungsunterlagen gehe hervor, dass mit dem eingereichten Projekt begonnen wurde, bevor die Beitragszusicherung erstellt wurde. Die Bedingung für die Ausrichtung von Förderbeiträgen, wonach Gesuche vor Baubeginn oder Durchführung der Massnahme einzureichen seien, sei nicht erfüllt.