Eine Zunahme der Lärmimmissionen um 2 dB(A) entspricht einer Verkehrszunahme um 50%.12 Im Bereich der Liegenschaft des Beschwerdeführers müsste es also gegenüber der Prognose zu einer wesentlichen Zunahme des Verkehrs kommen, damit die Fenstergrenzwerte am Tag erreicht würden. Es besteht daher auch gestützt auf die kantonale Praxis kein Anspruch, die betroffenen Fenster der Liegenschaft Y.________Strasse 43 auf Kosten des Kantons Bern zu sanieren.