d) Der Beschwerdeführer bestreitet die Lärmmessungen und die Berechnungen für seine Liegenschaft nicht. Dazu besteht auch kein Grund: Im Rahmen des Sanierungsprojekts Nr. 185 "Brienzersee" wurden bei sechs Liegenschaften die gemessenen und auf den Verkehr im Jahr 2030 normalisierten Werte mit den berechneten Werten verglichen. Bei allen Liegenschaften lagen die berechneten Werte über den gemessenen Werten. So beträgt der bei der Liegenschaft Y.________Strasse 9 in Oberried gemessene, auf 2030 normalisierte Immissionswert 69.5 dB(A), der berechnete Wert 70.1 dB(A).