Mit Verfügung vom 12. September 2014 teilte der Oberingenieurkreis I des Tiefbauamts (OIK I) dem Beschwerdeführer mit, dass bei der Liegenschaft Y.________Strasse 43 die Immissionsgrenzwerte (IGW) im Jahr 2030 im Bereich des 1. OG um 1 dB(A) am Tag überschritten sein werden. Sämtliche zur Einhaltung des IGW denkbaren Lärmschutzmassnahmen seien eingehend geprüft worden. Massnahmen an der Strasse 2