1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das eingedolte Gewässer im Bereich der Grundstücke Münchenbuchsee Grundbuchblatt Nr. B.________ und D.________ nicht diagonal über diese Grundstücke verläuft, wie dies im Übersichtsplan vom 21. August 2014 im Anhang der Verfügung des TBA vom 27. August 2014 eingetragen ist. Tatsächlich fliesst das eingedolte Gewässer entsprechend dem Eintrag im Zonenplan der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee auf der Nordwestseite des Grundstücks Nr. B.________ und der Nordostseite der Grundstücke Nr. B.________ und D.________ um diese Grundstücke herum (siehe Beilagen).