d) Demzufolge ist diese Rüge der Beschwerdeführerin berechtigt. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird festgestellt, dass das eingedolte Gewässer im Bereich der Grundstücke Münchenbuchsee Grundbuchblatt Nr. B.________ und D.________ nicht 9 Beilage 4 der Beschwerde vom 26. September 2014 10 Vorakten pag. 30 11