Demnach sind die historischen Karten für das heutige Gewässerfeststellungsverfahren von vornherein von geringer Bedeutung. Aus ihnen könnten sich allenfalls Hinweise ergeben, dass im Bereich der umstrittenen Strecken bereits früher ein Gewässer vorhanden war. Dies wäre ein Indiz, dass es sich auch heute noch um ein Gewässer handelt. Umgekehrt lässt sich aus dem Umstand, dass sich in den historischen Karten keine Hinweise auf ein 8 BVR 1996 S. 543 E. 7d 8