e) Ebenso unerheblich ist es, dass das Wasser aus dem Hang ohne Entwässerung und Sammlung wohl kein Bett und damit kein Gewässer bilden würde. Fakt ist, dass das Wasser aus den verschiedenen Drainageleitungen gesammelt wird und dadurch eine Mächtigkeit hat, die ein Bett mit regelmässiger Wasserführung zu bilden vermag. Das Wasserbaugesetz unterscheidet nicht, ob ein Gewässer auf natürliche Weise oder durch menschliches Einwirken entstanden ist.8 Dies wäre mit Blick auf das Ziel des Gesetzes auch nicht sachgerecht. Ziel des Gesetzes ist unter anderem, ernsthafte Gefahren für Menschen, für Tiere oder für erhebliche Sachwerte abzuwehren.