c) Aus den vorhandenen Unterlagen und insbesondere den Fachberichten ergibt sich, dass der Wasserlauf auf der Strecke A–B–C ab seinem Austritt bei der Liegenschaft Moosrain C.________ und der Wasserlauf auf der Strecke A' ein Gerinne bzw. ein Bett gebildet haben, soweit diese Gewässerstrecken offen liegen und nicht eingedolt sind. Die offenen Strecken weisen eine Tendenz zur Ufererosion auf, sind teilweise versintert und haben eine ansehnliche Niederwasserführung. Auch die Vegetation mit typischen Arten, die entlang von Fliessgewässern vorkommen, deutet auf Nässe und dauernde Wasserführung hin und ist als Ufervegetation im Sinne von Art. 21 NHG6 zu qualifizieren.