Nachdem das Rechtsamt bei der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee Auskünfte und Unterlagen zum umstrittenen Gewässerverlauf eingeholt hatte, erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten