3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei wurde neben dem TBA auch die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee am Beschwerdeverfahren beteiligt. Diese beantragte mit Schreiben vom 27. November 2014 die Rückweisung der Beschwerde in allen Punkten. Das TBA beantragt in seiner Vernehmlassung vom 27. November 2014, die Beschwerde sei in allen Punkten abzuweisen.