Der Übersichtsplan 1:5'000 vom 21. August 2014 sei entsprechend anzupassen. 4. Die in Ziff. 4 der genannten Verfügung vorgenommene Kostenverlegung sei dahingehend abzuändern, dass die Verfahrenskosten anteilsmässig auf die Grundstücksflächen der durch die Verfügung Betroffenen verteilt werden." 3