2. Es wird festgestellt, dass der Wasserlauf der Rohrleitung der Strecke H – G (Obermoos) kein Fliessgewässer im Sinne von Art. 3 WBG ist. 3. (…) 4. Die Kosten dieses Verfahrens in der Höhe von insgesamt CHF 2'340.-- werden wie folgt überbunden: - die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee trägt zwei Drittel der Verfahrenskosten, ausmachen CHF 1'560.-- - die Burgergemeinde Münchenbuchsee trägt einen Drittel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 780.--.