Folge zeigte sich, dass ein Interesse an der Gewässerfeststellung über den Perimeter der im Gesuch der Beschwerdeführerin aufgeführten Parzelle hinaus besteht. Daher reichte die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee mit Schreiben vom 11. März 2014 ebenfalls ein Gesuch zur Gewässerfeststellung ein. Sie beantragte die Ausweitung des Gewässerfeststellungsverfahrens auf den Wasserlauf im Bereich Buechlimatt. Für den Fall, dass es sich beim fraglichen Wasserlauf um ein Gewässer im Sinne des Gesetzes handle, beantragte die Einwohnergemeinde zudem sinngemäss, es sei festzustellen, wo der Wasserlauf seinen Anfang nehme und wo der Urtenenbach beginne.