2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen IV. Eröffnung - Einwohnergemeinde Frutigen, mit Gerichtsurkunde - Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I (TBA OIK I), mit A-Post - Tiefbauamt des Kantons Bern, im Haus, zur Kenntnis BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin