Solche Arbeiten können zwar teilweise auch wertvermehrend wirken, dienen aber überwiegend der Werterhaltung. Auch sie geben einen mehrjährigen Nutzen ab und werden deshalb aus finanzrechtlicher Sicht in der Investitionsrechnung abgerechnet. Der bauliche Unterhalt umfasst somit nicht nur gebundene Ausgaben wie Reparaturen und Instandsetzungen, sondern er enthält auch neue Ausgaben für die vollständige Wiederherstellung ganzer Teile einer Strasse wie Brücken, Fahrbahndecken und Leiteinrichtungen.21 Das Strassengesetz regelt den Begriff der Investition somit anders als das Finanzrecht von Kanton und Gemeinden. Er umfasst den Neubau und Ausbau von öffentlichen Strassen.