Dabei wird ein pragmatischer Methodenpluralismus verfolgt. Die Gesetzesmaterialien sind zwar nicht unmittelbar entscheidend, dienen aber als Hilfsmittel, um den Sinn der Norm zu erkennen. Bei der Auslegung neuerer Bestimmungen kommt den Materialien eine besondere Stellung zu, weil veränderte Umstände oder ein gewandeltes Rechtsverständnis eine andere Lösung weniger nahelegen.11 Das frühere Strassenbaurecht12 sah sowohl verschiedene Beiträge und Leistungen der Gemeinden an den Bau und Unterhalt von Kantonsstrassen,13 als auch Staatsbeiträge an den Bau gewisser Gemeindestrassen sowie Rad- und Wanderwege14 sowie an den