SG namentlich wiederkehrende oder einmalige Ausgaben für Reparaturen und Instandsetzungen sowie für die vollständige Wiederherstellung ganzer Teile von Wegen wie Brücken, Wasserläufe, Geländer und dergleichen sowie von abgerutschten oder verschütteten Partien (z.B. nach Steinschlag, Winterschäden, Hangrutschungen, Sturmschäden und dergleichen). Hier geht es um Massnahmen, die überwiegend der Werterhaltung dienen.7 Zum betrieblichen Unterhalt zählen beispielsweise das Zurückschneiden der Vegetation, das Reinigen von Wasserläufen, periodische Felssäuberungen, Räumen von Steinen, Bäumen und Ästen oder Schneeräumung.