b) Die Beschwerdeführerin rügt, für den Ersatz der Wanderwegbrücke über den D.________ sei zu Unrecht kein Staatsbeitrag in der Höhe von 40 Prozent der anrechenbaren Baukosten geleistet worden. Sie ist als Gesuchstellerin und Adressatin der angefochtenen Verfügung besonders berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an deren Änderung oder Aufhebung. Sie ist deshalb befugt, Beschwerde zu führen (Art. 65 Abs. 1 VRPG).