Das Widerlager der Fussgängerbrücke auf dem Gemeindegebiet von Frutigen wurde durch die Unwetter vom 29. Juni 2011 und 10. Oktober 2011 so stark beschädigt, dass die Brücke aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste. Da der technische Aufwand für eine Instandsetzung am bisherigen Standort als unwirtschaftlich eingeschätzt wurde, entschieden sich die betroffenen Gemeinden für den Abbruch der alten D.________- Brücke und die Neuerstellung an einem wenige Meter talabwärts gelegenen Standort. Mit Gesamtentscheid vom 29. August 2013 erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental die Bewilligung. 2