Bei Subventionen handelt es sich demgegenüber um finanzielle Beiträge des Gemeinwesens an Private für die Ausführung oder Förderung einer Aufgabe oder Tätigkeit im öffentlichen Interesse.23 Bei einer Subvention wird die subventionierte Aufgabe vom Privaten ausgeführt. Der Staat leistet lediglich einen finanziellen Beitrag und wird ansonsten nicht tätig. Weder das USG noch die LSV sehen Subventionen für Lärmschutzwände vor. Es besteht daher keine rechtliche Grundlage für die Auszahlung eines (anteilmässigen) Beitrages an die Erstellung einer Lärmschutzwand.