Rückerstattung der Kosten geprüft werden.22 Die Wirkung der Lärmschutzwand müsste mittels Gutachten eines anerkannten Akustikbüros nach den Vorgaben der LSV erbracht werden. e) Die Beschwerdeführerin verlangt, dass ihr der maximal wirtschaftlich tragbare Betrag als Subvention für die erstellte Mauer ausbezahlt wird.