Um ein wirtschaftlich tragbares Kosten-Nutzen-Verhältnis von Fr. 5'000.-- pro Person und dB(A)-Reduktion zu erreichen, müsste die Lärmschutzwand im 1. OG zu einer Lärmreduktion von 9,9 dB(A) führen und würde damit die Lärmreduktion der vom OIK III berechneten Wand (36.00 m auf 3.70 m) um 2 bis 4 dB(A) übertreffen. Eine solche Lärmreduktion erscheint nicht realistisch. Sollte die Lärmschutzwand nach erfolgter Fertigstellung tatsächlich die geforderte Lärmreduktion erbringen, so müsste die 20 Vgl. Plan "Plan de maçonnerie" vom 14. August 2013 21 Eingabe der Beschwerdeführerin vom 3. Januar 2015 10