Eine solche Lärmschutzwand wäre damit wirtschaftlich nicht tragbar und würde zu unverhältnismässigen Kosten führen. Sollen nur die beiden Fenster im 1. OG, bei denen der IGW überschritten ist, geschützt werden, so würde eine Lärmschutzwand von knapp 17.00 m Länge und 3.70 m Höhe ausreichen. Eine solche Lärmschutzwand würde zu einer Lärmreduktion von 5 dB(A) für 1.5 Personen und zu einer Lärmreduktion von 6 dB(A) für weitere 1.5 Personen führen. Maximal verhältnismässig wären damit Kosten von Fr. 82'500.--. Die effektiven Kosten würden demgegenüber rund Fr. 93'000.-- betragen. Auch eine solche kürzere Lärmschutzwand wäre damit wirtschaftlich nicht tragbar.