b) Gemäss „Leitfaden Strassenlärm“ des Bundesamtes für Umwelt BAFU14 wird für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit von Massnahmen die Bewertungsmethode nach der aktualisierten „Schriftenreihe Umwelt Nr. 301“15 eingesetzt. Bezweckt wird damit, dass die Beurteilung der Kostenverhältnismässigkeit und Interessenabwägung auf einer einheitlichen Grundlage erfolgt. Angestrebt wird die wirtschaftlich günstigste Lösung der Sanierung unter Einhaltung der IGW.16