3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Der OIK III nahm in seiner Vernehmlassung vom 10. Juni 2014 zur Beschwerde Stellung und beantragte die kostenfällige Abweisung, soweit darauf eingetreten werden könne.