c) Es steht vorliegend fest, dass die bisher durchgeführten Untersuchungen nur einzelne Teile des Standorts betreffen und keinesfalls abschliessend sind. Aufgrund der langen Dauer des Betriebs der Textilwerke und der Kenntnislücken für die Zeit vor 1960 kann das Areal nicht in Bereiche aufgeteilt werden, die mit Sicherheit nicht belastet sind. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch die unverbauten Flächen mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet sind. Würden die unverbauten Flächen vom Katastereintrag ausgenommen, so müssten keinerlei weitere Abklärungen mehr durchgeführt werden. Dies ist aber vorliegend nötig.14