Im Gegenteil sei mit Blick auf die Ergebnisse der Grundwasseranalyse, die beträchtlichen Schwankungen der Resultate und die nur knapp unterschrittenen Konzentrationswerte von einer Belastung des Standorts auszugehen, die eine genauere Abklärung erforderlich mache.11 Die bisherigen Messungen hätten durchaus relevante Belastungen ans Licht gebracht, ausserdem liege es auf der Hand, dass sich die Messresultate der wenigen untersuchten Bereiche nicht ohne Weiteres von einem Ort auf einen andern übertragen liessen.12 Das Rechtsamt sieht keinen Grund, von dieser Einschätzung des Verwaltungsgerichts abzuweichen. Es steht fest, dass der Standort mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet ist.